Im Falle des Versterbens eines Bewohners oder einer Bewohnerin gibt es zwei Optionen wie mit dem Profil vorgegangen wird.
Um den Angehörigen die Möglichkeit zu bieten, dass Sie weiterhin Einsicht in bestehende Beiträge haben, bietet myo die Option das Profil der verstorbenen Person vorerst nur zu deaktivieren. Dabei erhalten Sie keine neuen Beiträge aus der Einrichtung, können sich jedoch weiterhin einloggen um sich die Fotos, Sprachnachrichten und Videos im Nachhinein anzuschauen und die Bilder im Web herunterzuladen.
Alternativ kann das Profil des Bewohners oder der Bewohnerin, das Profil der Angehörigen sowie alle persönlichen Inhalte und Daten von den myo-Administratoren auch unwiderruflich gelöscht werden.
Sprechen Sie hierzu die Angehörigen an, welche Vorgehensweise diese bevorzugen. Um zu erfahren, wie Sie Profile deaktivieren oder löschen können, lesen Sie gerne unseren Artikel "Wie kann ich ein Profil deaktivieren oder löschen und was ist der Unterschied?"